Abrechnung und Zahlung von Steuern (Kapitalerträge, IRPF)
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen und bei der Übertragung einen Gewinn erzielen, müssen Sie die kommunale Kapitalertragssteuer entrichten. Außerdem müssen Sie den erzielten Gewinn bei der Einkommensteuererklärung angeben.
Wenn Sie bei der Übertragung einen Verlust erlitten haben, müssen Sie diesen auch bei der Einkommensteuer für das Jahr, in dem Sie die Immobilie verkauft haben, angeben. Sie müssen jedoch nicht die Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke (kommunale Kapitalertragssteuer) entrichten.